Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2018

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb (E+K) gelten unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand weist die vereinbarten Eigenschaften auf, wenn er nach Maßgabe von Satz 2 mit der Produktbeschreibung übereinstimmt.
Produktangaben über Maße, Farbton oder Gewicht sind Richtwerte. Produktänderungen im Sinne des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

3. Preise

Grundsätzlich finden die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß Preisliste der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb Anwendung. Alle Preise sind Nettopreise ab Werk ausschließlich Verpackung, die billigst berechnet und bei Bedarf zurückgenommen wird. Werden im Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Lieferung Preiserhöhungen des Lieferanten wirksam, ist die Fa. E+K berechtigt geänderte Preise zur Anwendung zu bringen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Lieferungen und Leistungen der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb bis zu einem Warenwert von € 25,00 netto sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Für diese Aufträge wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 erhoben. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto zahlbar. Auftraggeber, die der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb Einzugsermächtigung erteilen, erhalten 3% Skonto auf den Netto Warenwert. Im Ladenverkauf sind Rechnungsbeträge bis € 150,00 in bar zu bezahlen. Neukunden erhalten ihre Warenlieferungen grundsätzlich bis zur 2. Lieferung nur per Vorkasse/Nachnahme. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet, sofern nicht höhere Sollzinsen nachgewiesen werden. Sofern die Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb mahnt, trägt der Auftraggeber die Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb berechtigt, eine Liefersperre auszusprechen oder Lieferungen und Leistungen nur per Nachnahme vorzunehmen. Bei Sonderanfertigungen oder größerem Auftragsvolumen ist die Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50% zu fordern. Die restlichen 50% werden bei Lieferung fällig. Anstelle der Vorauszahlung kann der Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft seiner Hausbank beibringen, mit der sich der Bürge verpflichtet, auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der Aufrechnung und der Anfechtung zu leisten.

5. Rabatte

Bei größeren Abnahmemengen können auftragsbezogene Nettopreise vereinbart werden. Rabatte werden nur gemäß ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gewährt. Der Abschluss von Rabattvereinbarungen ist jedem Auftraggeber freigestellt.

6. Lieferfrist

Alle im Standardlieferprogramm angebotenen Artikel werden in der Regel innerhalb von 4 Tagen ab Lager geliefert, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb vorliegt. Für nicht zum Standardlieferprogramm gehörende Artikel sind die Lieferzeiten schriftlich mit der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb zu vereinbaren. Die Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen.

7. Zustandekommen des Vertrages

Bei kleineren Bestellungen kommt der Vertrag stillschweigend mit Zugang der Bestellung bei der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb zustande. Größere Bestellungen oder Bestellungen von Sonderanfertigungen werden von der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb grundsätzlich schriftlich bestätigt. Die Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb räumt dem Auftraggeber das Recht ein innerhalb von 48 Stunden ab Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur gegen Zahlung folgenden pauschalierten Schadenersatzes zulässig: Bis 1 Woche 20%, bis 2 Wochen 40%, bis 3 Wochen 60% des Nettoauftragswertes; bei Schließanlagen bis 1 Tag 20%, bis 2 Tage 40%, bis 3 Tage 60%, danach 80% des Nettoauftragswertes. Die Rücknahme/der Umtausch von Öffnungstechnik wird grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Versand, Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl des Auftraggebers per Post, UPS oder durch ein vom Auftraggeber gewähltes Transportunternehmen stets für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den Transportführer auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrenübergang mit Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Sicherheitstechnik Erbacher + Kolb.

9. Rügefrist, Gewährleistung

Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen hat der Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Bei Ladenkauf hat die Anzeige sofort zu erfolgen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder ersatzweise Lieferung einer mangelhaften Ware), wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- oder Montagearbeiten, fehlerhafter Inbetriebsetzung oder Bedienung, nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung oder auf Grund von Änderungen an der Ware entstanden sind. Bei ersatzweiser Lieferung einer mangelfreien Ware hat der Auftraggeber die mangelhafte Ware an die Firma E+K zurückzugeben und Ersatz für die Nutzungen zu leisten (§ 346 Abs. BGB). Die Nacherfüllung löst keinen neuen Beginn der Gewährleistung aus. Wegen Mängeln darf der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern, wenn die Fa. E+K ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachgekommen ist und eine vom Auftraggeber schriftlich gesetzte und angemessene Frist erfolglos abgelaufen hat, Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber der Fa. E+K keine Gelegenheit und ausreichende Zeit gibt, sich vom Mangel zu überzeugen und Nacherfüllung zu leisten. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Rücklieferungen/Rücksendungen erfolgen über den Rückholschein der Fa. E+K Rücksendungen, die ohne vorherige Rücksprache erfolgen, sind grundsätzlich frei an die Fa. E+K zu liefern, ansonsten erfolgt keine Annahme. Erfolgt die Rücklieferung der Ware auf Grund falscher Bestellung des Kunden ausgenommen sind Sonderbestellungen -‚ wird dem Kunden 30% des Verkaufspreises berechnet.

10. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, soweit die Fa. E+K keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt hat.
Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Delikt, soweit sie keine Schäden an Leben oder Gesundheit betreffen. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit kein Vorsatz vorliegt.
Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Fa. E+K behält sich das Eigentum an der Kaufsache, bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln und sie gegen Sachschäden und Diebstahl zu versichern.

12. Datenspeicherung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten soweit Geschäftsnotwendig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig —. durch die Fa. E+K gespeichert und verarbeitet werden.

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtstand ist der Sitz der Sicherheitstechnik Erbacher+Kolb GmbH

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